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Rückblick

In der Zeit zwischen der Kantonstrennung (1833) bis 1864 gab es im Kanton – neben staatlichen Instanzen – bereits ein privates Notariat mit unterschiedlichen Kompetenzen. 1865 ist das private Notariat aufgehoben und das Notariatswesen im Kanton Basel-Landschaft fortan ausschliesslich von kantonalen und kommunalen Behörden wahrgenommen worden, hauptsächlich durch die Bezirksschreibereien.

Im Jahre 1998 erfolgte eine erste Öffnung zum freiberuflichen Notariat. Es wurde – in Konkurrenz zum Amtsnotariat – das sog. kleine Notariat zugelassen. Die ausschliessliche Zuständigkeit für Grundstückgeschäfte verblieb allerdings weiterhin beim Amtsnotariat.

An einer Volksabstimmung im Sommer 2012 ist beschlossen worden, auf die Weiterführung des Amtsnotariats zu verzichten. Gemäss dem auf den 1. November 2012 in Kraft gesetzten Gesetz ist nun das freiberufliche Notariat auch für Grundstückgeschäfte zuständig. Für eine Übergangszeit werden die Bezirksschreibereien und die dort ansässigen Amtsnotariate weitergeführt und per 31. Dezember 2013 definitiv aufgehoben.

Die Zuständigkeiten von kommunalen Urkundspersonen in Grundstücksangelegenheiten bleiben weiterhin bestehen.

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