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Grundbuch

  • Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge über Liegenschaften
  • Parzellierungen, Vereinigungen, Baulandumlegungen
  • Abschluss von Baurechtsverträgen oder Begründung von Stockwerkeigentum
  • Errichten / Ändern von Grundpfandrechten (Schuldbrief, Grundpfandverschreibung)
  • Errichten / Ändern von Dienstbarkeiten
    (wie z.B. Grenzbau- oder Wegrechte, Nutzniessungen oder Wohnrechte)
  • Zahl- und Treuhandstellenmandate

Grundbuchliche Geschäfte bedürfen in den meisten Fällen der Beurkundung durch eine Notarin oder einen Notar, damit sie rechtsgültig sind und im Grundbuch eingetragen werden können. Bezieht sich ein solches Geschäft auf ein Grundstück im Kanton Basel-Landschaft, so muss – von wenigen Ausnahmen abgesehen – die Beurkundung von einer Notarin oder einem Notar des Kantons Basel-Landschaft vorgenommen werden.

Wir erstellen Ihnen nicht nur die erforderlichen Verträge und Erklärungen, die zu beurkunden sind, sondern sind Ihnen auch behilflich bei der Abwicklung und dem Vollzug von grundbuchlichen Geschäften, so namentlich als Zahl- und Treuhandstelle.

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