- Gründung von Gesellschaften, Stiftungen und Vereinen (inkl. Firmenabklärungen, Gesellschafterverträge,
Statuten, Stiftungsurkunden, Sacheinlageverträge, Domizilverträge, Gründungsberichte etc.) - Änderungen bei Gesellschaften, Stiftungen und Vereinen (Statuten, Kapital, Organe etc.)
- Fusionen
- Umwandlungen
- Spaltungen
- Auflösungen
- Kaufverträge über ganze Firmen oder Anteile an solchen
Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Stiftung muss notariell beurkundet werden. Dasselbe gilt, wenn die Statuten einer AG oder GmbH zu ändern sind, weil beispielsweise der Sitz der Gesellschaft in eine andere Gemeinde verlegt wird, die Kapitalstruktur verändert wird oder die Gesellschaft aufgelöst werden soll. Finden bei solchen Gesellschaften Fusionen statt, soll eine Abspaltung vorgenommen werden oder ist eine AG oder GmbH in eine andere Rechtsform umzuwandeln, verlangt das Gesetz in den meisten Fällen die Mitwirkung einer Notarin oder eines Notars.
Bei diesen zum Teil komplexen Vorgängen stehen wir Ihnen zur Seite und sind – um Beispiele zu nennen – behilflich beim Verfassen von Statuten, Gründer-, Kapitalerhöhungs-, Spaltungs- oder Umwandlungsberichten, Fusions-, Sacheinlage- oder Sachübernahme- und Übertragungsverträgen. Wir erledigen auch die Anmeldung beim Handelsregister und beraten Sie bei Firmenabklärungen.